Ihr Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis

Qualifiziertes Zeugnis und einfaches Zeugnis worin liegt der Unterschied und welche Rechte habe ich, wenn ich ein schlechtes Arbeitszeugnis von meinem Arbeitgeber erhalten habe?

Das Arbeitszeugnis ist für den beruflichen Werdegang von Arbeitnehmern von erheblicher Bedeutung. Es ist häufig die wichtigste Bewertungsquelle von Arbeitgebern, wenn sie sich zwischen Bewerbern entscheiden müssen. Falsche Zeugnisse müssen daher korrigiert werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Rechte im Zusammenhang mit der Erteilung von Zeugnissen Bedeutung haben. Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Auch besteht ein Anspruch darauf, dass die Benotung und die Tätigkeitsbereiche im Arbeitszeugnis korrekt angegeben sind.

Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierungshoheit hinsichtlich des Zeugnisses beim Arbeitgeber liegt. Dieses bedeutet, dass man keinen Anspruch auf spezielle Formulierungen hat, solange das Zeugnis inhaltlich und formell korrekt ausgefertigt wurde.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Reichwald

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Benötigen Sie kurzfristig einen Beratungstermin? Dann rufen Sie noch heute an oder vereinbaren Sie jetzt online einen Beratungstermin. Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage.

Online-Termin vereinbaren

Tipp: Ein Zeugnis enthält häufig negative Aussagen, welche für den Laien nicht erkennbar sind. Gern überprüfen wir Ihr Zeugnis, ob es fehlerhaft ist und sind Ihnen bei der Durchsetzung einer Zeugniskorrektur behilflich.

Schwerpunkte beim Arbeitszeugnis
  1. Qualifiziertes Zeugnis und einfaches Zeugnis – was ist was?
  2. Wohlwollende Formulierung des Zeugnisses – was heißt das für Sie?
  3. Änderung des Zeugnisses – Bitte genau prüfen!

1

Qualifiziertes Zeugnis und einfaches Zeugnis – was ist was?

Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen unterschieden. Im einfachen Zeugnis ist lediglich Dauer, Art und Umfang der Arbeitsleistung angegeben. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Führung und benotet damit den Arbeitnehmer.

  • Vielfach werden lediglich einfache Zeugnisse ausgestellt, insb. wenn das Arbeitsverhältnis von kurzer Dauer ist und eine Leistungsbewertung schwer vorgenommen werden kann.
  • Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses verlangen.
  • In diesem Fall muss der Arbeitgeber eine Benotung zur Leistung abgeben und erwähnen, ob der Arbeitnehmer sich gut oder schlecht im Unternehmen geführt hat. In der Regel wird dieses durch die Formulierung ausgedrückt, dass das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzen etc. einwandfrei war.

Erteilt der Arbeitgeber Ihnen nur ein einfaches Zeugnis, verlangen Sie in jedem Fall ein qualifiziertes. Nur hieraus kann ein neuer Arbeitgeber ersehen, ob Sie eine gute Arbeitsleistung in der Vergangenheit erbracht haben.

Tipp: Verlangen Sie nur dann ein einfaches Zeugnis, wenn Ihr Arbeitgeber Gründe hat, Sie schlecht zu bewerten. Gern beraten wir Sie hierzu.

zurück nach oben
2

Wohlwollende Formulierung des Zeugnisses – was heißt das für Sie?

Ein Zeugnis ist wohlwollend zu formulieren. Häufig wird diese Formulierung damit verwechselt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein gutes Zeugnis auszustellen, insb. dann, wenn der Erhalt eines wohlwollenden Zeugnisses zugesichert wurde.

  • Wohlwollend bedeutet in diesem Zusammenhang zunächst, dass das Arbeitszeugnis keine negativen Formulierungen enthalten darf.
  • Zeugnisse müssen hinreichend klar abgefasst sein, es dürfen keine widersprüchlichen oder doppelbödigen Aussagen getroffen werden.
  • In Zeugnissen dürfen keine Aussagen darüber getroffen werden, welche Aufgaben nicht erledigt wurden.

Vor diesem Hintergrund hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt. Diese Sprache ist zu interpretieren, was i. d. R. einem Laien nur schwer möglich ist und eine erhebliche Erfahrung bei der Interpretation von Zeugnissen voraussetzt.

Die Klausel: „Der Arbeitnehmer bemühte sich, den im Betrieb gestellten Anforderungen gerecht zu werden.“, stellt an sich eine wohlwollende Formulierung dar. Inhaltlich beschreibt diese Formulierung eine in jeder Hinsicht ungenügende Leistung.

Tipp: Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr Zeugnis wohlwollend formuliert wurde, prüfen wir für Sie gern, ob Sie ein formell und inhaltlich korrektes Zeugnis oder Zwischenzeugnis erhalten haben.

zurück nach oben
3

Änderung des Zeugnisses – Bitte genau prüfen!

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein korrektes Zeugnis ausstellt. Prüfen Sie dementsprechend Ihr Arbeitszeugnis nach Erhalt genau. Zum einen überprüfen Sie, ob im Arbeitszeugnis die Tätigkeiten vollständig angegeben sind, die Sie erbracht haben. Zum anderen überprüfen Sie ob Sie sich korrekt benotet fühlen.

  • Die durchgeführten Tätigkeiten müssen inhaltlich korrekt und vollständig wiedergegeben sein.
  • Die Benotung muss der Richtigkeit entsprechen. Diesbezüglich besteht häufig Streit. Folgende Klauseln sind üblich:
  • - erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut
    - erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut
    - erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit = befriedigend
  • Zudem muss das Zeugnis eine Führungsbewertung enthalten. Im Allgemeinen wird die Formulierung „das Verhalten gegenüber … war stets einwandfrei“ verwendet.
  • Wichtig ist auch, dass das Zeugnis unterschrieben und mit dem korrekten Datum versehen ist.

Sofern das Arbeitszeugnis inhaltlich falsch ist, können Sie eine Abänderung verlangen. Die Abänderung eines Zeugnisses ist vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar. Für die Benotung gilt, dass ein Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis besteht. Sofern der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis ausstellt, muss er im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass eine unterdurchschnittliche Leistung vorhanden war. Will der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Benotung, muss er den Nachweis führen, dass er überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.

Tipp: Der Nachweis einer fehlerhaften Benotung ist häufig schwierig. Es gibt aber durchaus Anhaltspunkte, wie Belobigungen und Zwischenzeugnisse. Gern überprüfen wir, ob Ihr Zeugnis fehlerhaft ist und sind Ihnen bei der Durchsetzung einer Zeugniskorrektur behilflich.

zurück nach oben


Probleme im Arbeitsrecht? Sprechen Sie mit uns!
030 364 283 930

Kanzlei Reichwald Clayallee 311 14169 Berlin

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09:00 – 18:00 Uhr

Bewertungen

Ich bin super zufrieden mit Herr Reichwald. Er bemüht sich seine Klienten zufrieden zu stellen, macht alles mögliches, ans Ziel zu kommen und kempf bis zum geht nicht mehr, um die Gerechtigkeit zu bekommen und ihnen zu helfen. Ich kann ihm immer wieder empfehlen und ihnen versichern das er sie nicht enttäuschen wird. Daum hoch und noch mal danke, Herr Reichwald, das sie mir beim mein Fall geholfen haben!


Sehr konzentrierte, realistische Beratung.

Ihren persönlichen Termin einfach online vereinbarenOnline-Termin