Das Arbeitszeugnis ist für den beruflichen Werdegang von Arbeitnehmern von erheblicher Bedeutung. Es ist häufig die wichtigste Bewertungsquelle von Arbeitgebern, wenn sie sich zwischen Bewerbern entscheiden müssen. Falsche Zeugnisse müssen daher korrigiert werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Rechte im Zusammenhang mit der Erteilung von Zeugnissen Bedeutung haben. Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Auch besteht ein Anspruch darauf, dass die Benotung und die Tätigkeitsbereiche im Arbeitszeugnis korrekt angegeben sind.
Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierungshoheit hinsichtlich des Zeugnisses beim Arbeitgeber liegt. Dieses bedeutet, dass man keinen Anspruch auf spezielle Formulierungen hat, solange das Zeugnis inhaltlich und formell korrekt ausgefertigt wurde.
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Online-Termin vereinbarenTipp: Ein Zeugnis enthält häufig negative Aussagen, welche für den Laien nicht erkennbar sind. Gern überprüfen wir Ihr Zeugnis, ob es fehlerhaft ist und sind Ihnen bei der Durchsetzung einer Zeugniskorrektur behilflich.
Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen unterschieden. Im einfachen Zeugnis ist lediglich Dauer, Art und Umfang der Arbeitsleistung angegeben. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Führung und benotet damit den Arbeitnehmer.
Erteilt der Arbeitgeber Ihnen nur ein einfaches Zeugnis, verlangen Sie in jedem Fall ein qualifiziertes. Nur hieraus kann ein neuer Arbeitgeber ersehen, ob Sie eine gute Arbeitsleistung in der Vergangenheit erbracht haben.
Tipp: Verlangen Sie nur dann ein einfaches Zeugnis, wenn Ihr Arbeitgeber Gründe hat, Sie schlecht zu bewerten. Gern beraten wir Sie hierzu.
Ein Zeugnis ist wohlwollend zu formulieren. Häufig wird diese Formulierung damit verwechselt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein gutes Zeugnis auszustellen, insb. dann, wenn der Erhalt eines wohlwollenden Zeugnisses zugesichert wurde.
Vor diesem Hintergrund hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt. Diese Sprache ist zu interpretieren, was i. d. R. einem Laien nur schwer möglich ist und eine erhebliche Erfahrung bei der Interpretation von Zeugnissen voraussetzt.
Die Klausel: „Der Arbeitnehmer bemühte sich, den im Betrieb gestellten Anforderungen gerecht zu werden.“, stellt an sich eine wohlwollende Formulierung dar. Inhaltlich beschreibt diese Formulierung eine in jeder Hinsicht ungenügende Leistung.
Tipp: Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr Zeugnis wohlwollend formuliert wurde, prüfen wir für Sie gern, ob Sie ein formell und inhaltlich korrektes Zeugnis oder Zwischenzeugnis erhalten haben.
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein korrektes Zeugnis ausstellt. Prüfen Sie dementsprechend Ihr Arbeitszeugnis nach Erhalt genau. Zum einen überprüfen Sie, ob im Arbeitszeugnis die Tätigkeiten vollständig angegeben sind, die Sie erbracht haben. Zum anderen überprüfen Sie ob Sie sich korrekt benotet fühlen.
Sofern das Arbeitszeugnis inhaltlich falsch ist, können Sie eine Abänderung verlangen. Die Abänderung eines Zeugnisses ist vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar. Für die Benotung gilt, dass ein Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis besteht. Sofern der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis ausstellt, muss er im Zweifel vor Gericht nachweisen, dass eine unterdurchschnittliche Leistung vorhanden war. Will der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Benotung, muss er den Nachweis führen, dass er überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.
Tipp: Der Nachweis einer fehlerhaften Benotung ist häufig schwierig. Es gibt aber durchaus Anhaltspunkte, wie Belobigungen und Zwischenzeugnisse. Gern überprüfen wir, ob Ihr Zeugnis fehlerhaft ist und sind Ihnen bei der Durchsetzung einer Zeugniskorrektur behilflich.
Kanzlei Reichwald Clayallee 311 14169 Berlin
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Ich bin super zufrieden mit Herr Reichwald. Er bemüht sich seine Klienten zufrieden zu stellen, macht alles mögliches, ans Ziel zu kommen und kempf bis zum geht nicht mehr, um die Gerechtigkeit zu bekommen und ihnen zu helfen. Ich kann ihm immer wieder empfehlen und ihnen versichern das er sie nicht enttäuschen wird. Daum hoch und noch mal danke, Herr Reichwald, das sie mir beim mein Fall geholfen haben!
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