Ignorieren Sie niemals den Erhalt eines Abmahnschreibens. Mit einer Abmahnung bereitet der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. Aber: Abmahnungen sind häufig aus inhaltlichen, als auch aus formellen Gründen unwirksam.
Häufig ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass Sie weder mit der Form, noch mit dem Inhalt der Abmahnung einverstanden sind und beabsichtigen, sich zu wehren. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen im Umgang mit Abmahnungen. Die Vorgehensweise gegen Abmahnungen erfordert eine hohe Sensibilität, weil die Behauptung im Raum steht, der Arbeitnehmer habe sich arbeitsvertragswidrig verhalten.
Benötigen Sie kurzfristig einen Beratungstermin? Dann rufen Sie noch heute an oder vereinbaren Sie jetzt online einen Beratungstermin. Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage.
Online-Termin vereinbarenTipp: Akzeptieren Sie nie eine Abmahnung, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen! Setzen Sie auf unsere Erfahrung.
Häufig stellt sich die Frage, wer in einem Betrieb berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen.
Sofern die Abmahnung die Unterschrift des Geschäftsführers trägt, können Sie von einer Berechtigung ausgehen.
Tipp: Im Zweifel sind Abmahnungen ernst zu nehmen, da sie auch im Nachhinein von berechtigten Personen genehmigt werden können. Vereinbaren Sie daher in jedem Fall mit unserer Kanzlei einen Termin, wir beraten Sie gern.
Häufig stellt sich die Frage, wie lange eine Abmahnung, die zur Personalakte genommen werden muss, dort verbleibt und Wirkung entfaltet.
Man wird davon ausgehen dürfen, dass die Frist sich in einem Zeitraum von bis zu zwei bis drei Jahren bewegen dürfte, regelmäßig in Abhängigkeit davon, wie schwer der Vertragsverstoß ist. Bei leichteren Pflichtverstößen ist es durchaus denkbar, dass eine Abmahnung bereits nach einer kürzeren Frist wirkungslos werden kann.
Tipp: Basiert eine Kündigung auf einer alten Abmahnung, kann es sein, dass die Kündigung unwirksam ist, weil erneut hätte abgemahnt werden müssen. Lassen Sie sich durch uns beraten und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.
Häufig mahnen Arbeitgeber auch bei Arbeitsvertragsverstößen nicht ab, sondern belassen es bei einem Personalgespräch oder bei einer Ermahnung.
Da weder die Abmahnung, noch die Ermahnung in schriftlicher Form erfolgen und nicht als solche bezeichnet werden muss, besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer glaubt, er sei lediglich ermahnt worden, obwohl tatsächlich eine Abmahnung vorliegt.
Tipp: Gern prüfen wir eine etwaige Unklarheit diesbezüglich für Sie. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.
Ob und in welcher Form man sich gegen Abmahnungen zur Wehr setzt, ist stets im Einzelfall zu entscheiden.
Eine eindeutig unwirksame Abmahnung kann theoretisch auch in der Personalakte verbleiben, weil sie als Basis für eine spätere Kündigung nicht in Betracht kommt. Wir raten von diesem Weg jedoch ab, weil die Beurteilung der Wirksamkeit einer Abmahnung subjektiv ist und der Arbeitnehmer sich nie sicher sein kann, ob sich in seiner Personalakte vielleicht doch eine wirksame Abmahnung befindet.
Tipp: Lassen Sie jede Abmahnung auf ihre Wirksamkeit durch uns überprüfen. Dann sollte entschieden werden, ob gegen die Abmahnung vorgegangen werden muss.
Eine Abmahnung muss vom Arbeitgeber nicht konkret als Abmahnung bezeichnet werden. Bezeichnet er einen Vorwurf als Abmahnung, heißt dieses noch nicht, dass tatsächlich eine Abmahnung vorliegt.
Weil der Arbeitgeber nicht zwingend den Begriff Abmahnung verwenden muss, um eine wirksame Abmahnung auszusprechen, sind Abmahnungen von reinen Ermahnungen häufig nicht ohne weiteres zu unterscheiden.
Tipp: Wir können für Sie beurteilen, ob Sie es nur mit einer Ermahnung oder mit einer Abmahnung zu tun haben, welche dringend ernst zu nehmen ist. Vereinbaren Sie daher unverzüglich einen Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.
Der Zeitpunkt der Abmahnung ist wichtig für deren Wirksamkeit.
Zögert der Arbeitgeber zu lange mit dem Ausspruch der Abmahnung, kann die Abmahnung schon deswegen unwirksam sein.
Tipp: Abmahnungen sind wichtige Voraussetzungen für die Wirksamkeit von anschließenden Kündigungen. Ignorieren Sie Abmahnungen niemals, sondern erörtern Sie mit uns, wie gegen die Abmahnung vorgegangen werden sollte.
Kanzlei Reichwald Clayallee 311 14169 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09:00 – 18:00 Uhr
Ich möchte und kann Herrn Matthias Reichwald nur empfehlen! Gute Gespräche, gute Vorbereitung, realistische Einschätzungen, bleibt am Ball bis zum Schluss! Zwei Fälle vertrauensvoll in seine Hände übergeben und beide gewonnen:) Vielen Dank nochmal Herr Reichwald, es war mir eine Freude! Frau Kourie an Sie auch ein herzliches Dankeschön, die Kommunikation war top. Beste Grüße, Doreen Dombrowski
Ich bin super zufrieden mit Herr Reichwald. Er bemüht sich seine Klienten zufrieden zu stellen, macht alles mögliches, ans Ziel zu kommen und kempf bis zum geht nicht mehr, um die Gerechtigkeit zu bekommen und ihnen zu helfen. Ich kann ihm immer wieder empfehlen und ihnen versichern das er sie nicht enttäuschen wird. Daum hoch und noch mal danke, Herr Reichwald, das sie mir beim mein Fall geholfen haben!