Über ihre Rechte müssen sich Betriebsräte im Zweifel selbst informieren und erfahren häufig wenig Unterstützung durch den Arbeitgeber. Für einen Betriebsrat ist es wichtig zu wissen, welche Rechte er hat. Wir unterstützen Betriebsräte in ihrer Arbeit, notfalls führen wir arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren für Betriebsräte durch.
Die Kosten der notwendigen Betriebsratstätigkeit, ggf. auch bei gerichtlichen Verfahren, hat der Arbeitgeber zu tragen. Verabreden Sie mit unserer Kanzlei zunächst ein kostenfreies Erstberatungsgespräch, damit wir Details einer möglichen Zusammenarbeit erörtern können.
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Online-Termin vereinbarenTipp: Rufen Sie uns an, wenn Sie als Betriebsrat tätig sind. Wir können schon am Telefon klären, wie wir Ihnen helfen können.
Dem Betriebsrat steht bei personellen Angelegenheiten ein nicht unerhebliches Mitbestimmungsrecht zu. Dieses besteht zum einen bei sog. personellen Einzelmaßnahmen. Bei bestimmten Betriebsgrößen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung entsprechend zu unterrichten.
Im Fall einer Kündigung muss der Betriebsrat sich innerhalb einer Woche zu der beabsichtigten Kündigung äußern. Tut er dies, egal ob in positiver oder negativer Hinsicht, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Kündigung auszusprechen. Schweigt der Betriebsrat länger als eine Woche nachdem er ein Anhörungsschreiben erhalten hat, eröffnet dieses ebenfalls dem Arbeitgeber, die Kündigung auszusprechen. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass die Kündigung damit automatisch wirksam ist.
Tipp: Wirken Sie darauf hin, dass der Betriebsrat Ihrer Kündigung widerspricht. In diesem Fall steht Ihnen ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu. Der Arbeitgeber muss Sie in jedem Fall auch nach Ablauf der Kündigungsfrist so lange weiterbeschäftigen, bis der zugrunde liegende Arbeitsgerichtsprozess rechtskräftig entschieden wurde.
Der Betriebsrat hat in bestimmten sozialen Angelegenheiten ein Mitbestimmungsrecht. Exemplarisch sind nachstehend einzelne Bereiche diesbezüglich aufgeführt:
Will ein Arbeitnehmer in den vorgenannten Bereichen Änderungen vornehmen oder Neuerungen einführen, geht dieses nicht, ohne dass der Betriebsrat in den Entscheidungsprozess eingebunden wurde.
Tipp: Es kommen häufig Fälle vor, in denen der Betriebsrat bei der Durchführung von Maßnahmen im Betrieb übergangen wird, obwohl ein Mitbestimmungsrecht besteht. Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung, ob ein Mitbestimmungsrecht verletzt wurde und welche Maßnahmen ergriffen werden können.
Kommt es zu Betriebsänderungen in einem Betrieb, stehen dem Betriebsrat erhebliche Beteiligungsrechte zu. Unter Betriebsänderungen versteht das Gesetz insb. die Einschränkung und Stilllegung des gesamten Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile, die Verlegung des gesamten Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile. In der Regel kommt es hierbei zu betriebsbedingten Kündigungen oder Versetzungen, weswegen der Betriebsrat kraft Gesetzes einzubinden ist.
Bei Betriebsänderungen ist immer zu beachten, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats von der Betriebsgröße abhängig ist, d. h. nicht bei kleineren Unternehmen gilt.
Tipp: Im Rahmen von Sozialplanverhandlungen versuchen Arbeitgeber häufig, eine Liste von zu kündigenden Mitarbeitern aufzustellen, die Teil des Planes ist. Versuchen Sie unbedingt, eine solche Liste zu vermeiden. Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens hat derjenige Mitarbeiter erhebliche Nachteile, der mit Zustimmung des Betriebsrates auf eine solche Liste gesetzt wurde.
Kommen Sie in jedem Fall zu einem Beratungsgespräch, auch wenn Ihnen eine Sozialplanabfindung angeboten wurde. Trotz Sozialplan können Sie sich regelmäßig gegen Kündigungen zur Wehr setzen.
Der Betriebsrat hat unterschiedliche Rechte in einem Betrieb, welche man mit dem Begriff „Mitbestimmung“ umschreibt. Diese Rechte ermöglichen es ihm, erheblichen Einfluss auf betriebliche Strukturen und Abläufe zu nehmen. Der Betriebsrat kann unternehmerische Entscheidungen nicht ersetzen, diese aber beeinflussen.
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die notwendigen Auslagen für seine Betriebsratstätigkeit zu erstatten, wie z. B. Kosten für notwendige Schulungen sowie die Kosten der Hinzuziehung eines beratenden Rechtsanwalts.
Tipp: In vielen Fällen weigern sich Arbeitgeber bestimmte Kosten, die zur Betriebsratstätigkeit gehören, zu erstatten. Weiterhin werden häufig Mitbestimmungsrechte verweigert. Über die in diesem Zusammenhang bestehende Rechtslage beraten wir Sie gern.
Die Zulässigkeit einer Betriebsratswahl hängt von der Betriebsgröße ab. Bei einer Betriebsgröße von mindestens fünf Arbeitnehmern besteht nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Möglichkeit, Betriebsräte zu wählen. Wahlberechtigt sind hierbei alle Arbeitnehmer des Betriebes, die mind. 18 Jahre alt sind.
Tipp: Die Installation eines Betriebsrates, die Durchführung von Betriebsratswahlen sowie die Benennung von Betriebsratskandidaten gestalten sich häufig schwierig. Es sind verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten, zudem ist mit der Unterstützung durch den Arbeitgeber kaum zu rechnen. Wir beraten Sie gern.
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