Legt ein Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, ist höchste Vorsicht geboten. Unterschreiben Sie nie einen Aufhebungsvertrag, ohne sich zuvor rechtlich beraten zu lassen. Kommt es nicht zu einem Aufhebungsvertrag, wird der Arbeitgeber im Zweifel kündigen. Ein Aufhebungsvertrag regelt alle Bedingungen, welche eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sich bringt, endgültig.
Betrachten Sie die Vorlage eines Aufhebungsvertrages immer als erstes Angebot, insbesondere wenn eine Abfindungszahlung im Vertrag enthalten ist. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Aushandeln von Aufhebungsverträgen und kennen die rechtlichen Konsequenzen, welche der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit sich bringt.
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Online-Termin vereinbarenTipp: Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne vorherige rechtliche Beratung! So erhalten Sie das beste Ergebnis.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten. Ein Verstoß kann dazu führen, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam ist.
Die inhaltliche Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrages ist denkbar einfach. Es muss lediglich von beiden Parteien in dem Dokument zum Ausdruck gebracht werden, dass mit dem Aufhebungsvertrag ein bestimmtes Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Sinnvollerweise sollte ein Beendigungszeitpunkt angegeben werden, da ohne Beendigungsdatum das Arbeitsverhältnis im Zweifel mit Unterzeichnung sofort endet, was meist nicht gewollt ist.
Tipp: Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis und ist i. d. R. nicht rückgängig zu machen. Deshalb: Unterschreiben Sie nie einen Aufhebungsvertrag, ohne sich vorher durch uns beraten zu lassen.
Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weise enden. Neben der Kündigung ist das wichtigste Instrument der Aufhebungsvertrag. Hierbei endet das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, weil die Parteien einen Vertrag schließen, der insbesondere die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Inhalt hat.
Im Zweifel ist es immer vorzuziehen, sich kündigen zu lassen und dann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Wird dann eine Vergleichslösung vor dem Arbeitsgericht getroffen, führt dieses nicht zur Verhängung einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit.
Tipp: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist i. d. R. nur für den Arbeitgeber von Vorteil und in den meisten Fällen nicht rückgängig zu machen. Vermeiden Sie es auf jeden Fall, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, ohne sich vorher durch uns beraten zu lassen.
Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag der bindend ist, wenn er rechtswirksam zustande gekommen ist.
Die Rückabwicklung von Aufhebungsverträgen ist äußerst problematisch. In der Regel haben sie Bestand, wenn keine groben Fehler gemacht werden.
Tipp: Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Aufhebungsvertrag auf rechtlich einwandfreie Weise zustande gekommen und damit bindend ist, lassen Sie sich von uns beraten.
Häufig versuchen Arbeitgeber Aufhebungsverträge abzuschließen, bevor sie die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mittels Kündigung in Betracht ziehen. Dieses liegt daran, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages i. d. R. für den Arbeitgeber vorteilhaft ist.
In der Regel ist es dem Arbeitnehmer anzuraten, sich im Zweifel kündigen zu lassen und dann zu versuchen, vor dem Arbeitsgericht eine Einigung mit dem Arbeitgeber hinsichtlich der Beendigungsmodalitäten zu finden. Vor dem Arbeitsgericht ist der Arbeitgeber einem erheblich höheren Druck ausgesetzt, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt und wird vor diesem Hintergrund eher Zugeständnisse bezüglich einer Abfindung machen.
Tipp: Da ein Aufhebungsvertrag rechtliche Nachteile für Sie beinhalten kann, kommen Sie in jedem Fall zu einem Beratungsgespräch in unsere Kanzlei.
Kanzlei Reichwald Clayallee 311 14169 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09:00 – 18:00 Uhr
Ich möchte und kann Herrn Matthias Reichwald nur empfehlen! Gute Gespräche, gute Vorbereitung, realistische Einschätzungen, bleibt am Ball bis zum Schluss! Zwei Fälle vertrauensvoll in seine Hände übergeben und beide gewonnen:) Vielen Dank nochmal Herr Reichwald, es war mir eine Freude! Frau Kourie an Sie auch ein herzliches Dankeschön, die Kommunikation war top. Beste Grüße, Doreen Dombrowski
Herr Reichwald hat sehr gute Arbeit geleistet und ich empfehle ihn gern.