Die Rechtsanwaltskosten im Arbeitsrecht: transparent und klar geregelt

Das Honorar des Rechtsanwaltes ist gesetzlich festgelegt. Es bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In den meisten Fällen richtet sich die Höhe der Vergütung des Rechtsanwaltes nach dem sog. Gegenstandswert und erst in zweiter Linie nach Art und Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Es können daher für identische Tätigkeiten unterschiedliche Honorare, je nach Höhe des Gegenstandswertes, entstehen.

Erstberatung – der erste wichtige Schritt zur Klarheit
Die Kosten für ein umfassendes erstes, zeitlich nicht begrenztes Beratungsgespräch belaufen sich auf 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hierüber wird eine Honorarvereinbarung getroffen.

Außergerichtliche Vertretung – immer an Ihrer Seite
Vertritt der Rechtsanwalt Sie außergerichtlich, so fällt ein Gebührensatz in Höhe von 0,5 bis 2,5 an, je nach Art und Umfang der Tätigkeit. Erreicht der Rechtsanwalt eine Einigung zwischen den Parteien, erhält er hierfür einen weiteren Gebührensatz in Höhe von 1,5, immer in Abhängigkeit vom Gegenstandswert.

Gerichtliche Vertretung – wenn es zum Prozess kommt
In einem Gerichtsverfahren entsteht i. d. R. ein Gebührensatz in Höhe von 2,5, d. h. eine 1,3-Gebühr für die Vertretung im Prozess und eine 1,2-Gebühr für die mündliche Verhandlung. Eine Gebühr für die mündliche Verhandlung fällt in Ausnahmefällen auch dann an, wenn ein anberaumter Gerichtstermin aufgehoben wird. Dieses ist bspw. der Fall, wenn sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt haben, der auch im schriftlichen Verfahren durch Beschluss des Gerichts festgestellt werden kann.

Rechtsanwaltskosten im Arbeitsgerichtsverfahren – Besonderheiten beachten
Im Arbeitsgerichtsverfahren besteht die Besonderheit, dass in der ersten Instanz keine Erstattung von Kosten durch den Prozessgegner erfolgt. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jeder Mandant seine Rechtsanwaltskosten selbt trägt und keine Kostenerstattung verlangen kann, auch wenn der Prozess gewonnen wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass eine Prozesspartei, die vor die Wahl gestellt ist, das Arbeitsgericht anzurufen, nicht noch mit dem Risiko belastet sein soll, die Kosten der Rechtsanwälte der Gegenseite tragen zu müssen.

Gerichtskosten im Arbeitsgerichtsverfahren – Regel und Ausnahmen
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und fallen auch im Arbeitsgerichtsverfahren an. Dieses ist i. d. R. nur der Fall, wenn es zu einem Urteil kommt.

In vielen Fällen findet eine anderweitige Prozessbeendigung statt, bspw. durch einen Vergleichsschluss oder eine Klagerücknahme. In einem solchen Fall fallen keine Gerichtskosten an.

Kostenerstattung
Eine Kostenerstattung im Arbeitsgerichtsverfahren ist erst in Verfahren der zweiten Instanz vorgesehen, d. h. vor den Landesarbeitsgerichten. Erst hier besteht das Risiko, dass die anfallenden Rechtsanwaltskosten der Gegenseite im Fall des Prozessverlustes übernommen werden müssen.

Rechtschutzversicherung
Sofern Sie rechtschutzversichert sind, besteht der Vorteil im Arbeitsgerichtsverfahren, dass Sie kein eigenes Kostenrisiko tragen. Die Rechtschutzversicherung trägt anfallende Anwalts- und Gerichtskosten. In der Regel werden auch die Kosten für ein anwaltliches Erstberatungsgespräch getragen.

Honorarvereinbarungen
In besonderen Fällen wird der Rechtsanwalt nur aufgrund einer Honorarvereinbarung tätig. Inhalt einer solchen Honorarvereinbarung kann ein Pauschalhonorar, eine Vereinbarung über die Höhe des Gegenstandswertes oder auch die Vereinbarung eines Zeithonorars sein.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht Matthias Reichwald

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

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Herr Reichwald hat sehr gute Arbeit geleistet und ich empfehle ihn gern.


Ich möchte und kann Herrn Matthias Reichwald nur empfehlen! Gute Gespräche, gute Vorbereitung, realistische Einschätzungen, bleibt am Ball bis zum Schluss! Zwei Fälle vertrauensvoll in seine Hände übergeben und beide gewonnen:) Vielen Dank nochmal Herr Reichwald, es war mir eine Freude! Frau Kourie an Sie auch ein herzliches Dankeschön, die Kommunikation war top. Beste Grüße, Doreen Dombrowski