Wir beraten und vertreten Sie weiterhin auch während der Corona-Krise/COVD-19-Pandemie.
Insbesondere im Arbeitsrecht ist aufgrund der aktuellen Krise der Beratungsbedarf gestiegen, weil eine Vielzahl von Arbeitsplätzen betroffen sind. Nicht jede Kündigung, die ausgesprochen wird, ist wirksam. Nach wie vor schützt das Kündigungsschutzgesetz Sie auch während dieser Krise vor unberechtigten Kündigungen. Wir können kurzfristige Beratungstermine vor Ort oder nach Wunsch auch telefonisch sowie per E-Mail-Korrespondenz etc. durchführen.
Neben einer umfassenden Beratung und Ermittlung der Erfolgsaussichten, führen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit der Gegenpartei. Sofern sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, gehört selbstverständlich auch die Führung eines Rechtsstreits zu unserem Angebot an Aufgaben, die wir gern für Sie übernehmen.
Wir bieten Ihnen ein hohes Maß an Fachkompetenz und verfügen über umfangreiches praktisches Erfahrungswissen im Arbeitsrecht. Uns ist es sehr wichtig, für unsere Mandanten da zu sein. Wir stehen Ihnen schnell und zuverlässig bei allen Fragen im Arbeitsrecht zur Seite.
Benötigen Sie kurzfristig einen Beratungstermin? Dann rufen Sie noch heute an oder vereinbaren Sie jetzt online einen Beratungstermin. Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage.
Online-Termin vereinbarenBitte bedenken Sie: Ihr Arbeitsplatz ist das Fundament Ihrer Existenz – nicht nur finanziell. Werden Sie jetzt aktiv und wenden Sie sich in Fragen des Arbeitsrechts an mich und meine Kollegen.
Als Arbeitnehmer müssen Sie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nicht einfach hinnehmen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Hält ein Arbeitgeber sich z.B. nicht an die gesetzlichen Vorschriften, ist die Kündigung unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht.
Doch Vorsicht! Jede Kündigung wird wirksam, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft wird. Es ist daher wichtig, dass Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren, damit wir in einem kurzfristigen Termin klären können, ob die Kündigung aussichtsreich angegriffen werden kann.
Unser Tipp: Eine hohe Anzahl an Kündigungen ist fehlerhaft. Versäumen Sie auf keinen Fall nach Erhalt der Kündigung die Einhaltung der Frist!
Abfindungsangebote durch den Arbeitgeber gibt es nur, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht. Der Arbeitgeber möchte kündigen, glaubt aber, dass die Kündigung nicht wirksam wäre. Nur dann bietet er eine Abfindung an.
Grundsätzlich ist es unsere Zielsetzung, für die Mandanten eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Hohe Abfindungszahlungen sind regelmäßig das Ergebnis langwieriger Verhandlungen, welche wir mit Konsequenz, Durchsetzungskraft und langjähriger Erfahrung durchführen. Wir holen das Beste für Sie heraus.
Mein Tipp: Das erste Abfindungsangebot ist nie das letzte. Lassen Sie sich ausführlich von uns beraten!
Legt ein Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, ist höchste Vorsicht geboten. Unterschreiben Sie nie einen Aufhebungsvertrag, ohne sich zuvor rechtlich beraten zu lassen. Kommt es nicht zu einem Aufhebungsvertrag, wird der Arbeitgeber im Zweifel kündigen. Ein Aufhebungsvertrag regelt alle Bedingungen, welche eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sich bringt, endgültig.
Betrachten Sie die Vorlage eines Aufhebungsvertrages immer als erstes Angebot, insbesondere wenn eine Abfindungszahlung im Vertrag enthalten ist. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Aushandeln von Aufhebungsverträgen und kennen die rechtlichen Konsequenzen, welche der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit sich bringt.
Tipp: Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne vorherige rechtliche Beratung! So erhalten Sie das beste Ergebnis.
Ignorieren Sie niemals den Erhalt eines Abmahnschreibens. Mit einer Abmahnung bereitet der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. Aber: Abmahnungen sind häufig aus inhaltlichen, als auch aus formellen Gründen unwirksam.
Häufig ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass Sie weder mit der Form, noch mit dem Inhalt der Abmahnung einverstanden sind und beabsichtigen, sich zu wehren. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen im Umgang mit Abmahnungen. Die Vorgehensweise gegen Abmahnungen erfordert eine hohe Sensibilität, weil die Behauptung im Raum steht, der Arbeitnehmer habe sich arbeitsvertragswidrig verhalten.
Tipp: Akzeptieren Sie nie eine Abmahnung, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen! Setzen Sie auf unsere Erfahrung.
Sollten Probleme bei der Zahlung des Arbeitslohns auftreten, müssen Sie schnell handeln, da Lohnansprüche schon nach Ablauf kurzer Fristen verfallen können. Häufig werden Löhne aus reiner Schikane verspätet oder unvollständig gezahlt.
Wir treten dem in Ihrem Namen vehement entgegen. Sofern Löhne nicht gezahlt werden, weil Ihr Arbeitgeber nicht liquide ist, ist es umso wichtiger, schnell einen vollstreckbaren Titel über die Lohnansprüche zu erwirken, damit Sie ggf. Ihre Ansprüche auf dem Zwangswege durchsetzen können. Wir gewährleisten für unsere Mandanten offene Lohnansprüche unverzüglich, notfalls mit gerichtlicher Hilfe, durchzusetzen.
Mein Tipp: Klagen Sie Lohnrückstände unverzüglich beim Arbeitsgericht ein. Wir helfen Ihnen dabei.
Ein Arbeitsvertrag sollte daher niemals unterschrieben werden, bevor er nicht ausführlich gelesen und geprüft wurde. Über unverständliche Punkte im Arbeitsvertrag sollte deshalb nicht einfach hinweggegangen werden. Denn: Eine Vertragsklausel, die leichtfertig durch Unterschrift akzeptiert wurde, kann auch nach Jahren noch negative Folgen haben.
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen sind durch die Gerichte für unwirksam erklärt worden, weil sie eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Wichtig ist, den genauen Inhalt des Arbeitsvertrags zu kennen, bevor er unterschrieben wird.
Unser Rat: Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages lohnt sich in jedem Fall!
Das Arbeitszeugnis ist für den beruflichen Werdegang von Arbeitnehmern von erheblicher Bedeutung. Es ist häufig die wichtigste Bewertungsquelle von Arbeitgebern, wenn sie sich zwischen Bewerbern entscheiden müssen. Falsche Zeugnisse müssen daher korrigiert werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Rechte im Zusammenhang mit der Erteilung von Zeugnissen Bedeutung haben. Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Auch besteht ein Anspruch darauf, dass die Benotung und die Tätigkeitsbereiche im Arbeitszeugnis korrekt angegeben sind.
Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierungshoheit hinsichtlich des Zeugnisses beim Arbeitgeber liegt. Dieses bedeutet, dass man keinen Anspruch auf spezielle Formulierungen hat, solange das Zeugnis inhaltlich und formell korrekt ausgefertigt wurde.
Tipp: Ein Zeugnis enthält häufig negative Aussagen, welche für den Laien nicht erkennbar sind. Gern überprüfen wir Ihr Zeugnis, ob es fehlerhaft ist und sind Ihnen bei der Durchsetzung einer Zeugniskorrektur behilflich.
Von befristeten Arbeitsverträgen spricht man dann, wenn das Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt ist und mit Ablauf eines festgelegten Zeitpunktes oder den Eintritt eines bestimmten Ereignisses endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Befristete Arbeitsverträge werden seit einigen Jahren immer häufiger abgeschlossen. Dies gilt besonders auch für den öffentlichen Dienst. Solche Arbeitsverträge haben für den Arbeitgeber den Vorteil, dass sie sich nicht mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Zu Deutsch: Arbeitgeber werden Arbeitnehmer einfach schneller los.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Regelung geschaffen, die verhindert, dass von der Möglichkeit der Befristung nicht uneingeschränkt Gebrauch gemacht werden kann. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Befristungen mit einem sachlichen Grund und ohne sachlichen Grund.
Unser Tipp: Eine hohe Anzahl von Befristungen sind fehlerhaft. Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch lohnt sich immer!
Über ihre Rechte müssen sich Betriebsräte im Zweifel selbst informieren und erfahren häufig wenig Unterstützung durch den Arbeitgeber. Für einen Betriebsrat ist es wichtig zu wissen, welche Rechte er hat. Wir unterstützen Betriebsräte in ihrer Arbeit, notfalls führen wir arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren für Betriebsräte durch.
Die Kosten der notwendigen Betriebsratstätigkeit, ggf. auch bei gerichtlichen Verfahren, hat der Arbeitgeber zu tragen. Verabreden Sie mit unserer Kanzlei zunächst ein kostenfreies Erstberatungsgespräch, damit wir Details einer möglichen Zusammenarbeit erörtern können.
Tipp: Rufen Sie uns an, wenn Sie als Betriebsrat tätig sind. Wir können schon am Telefon klären, wie wir Ihnen helfen können.
Beispielsweise kann ein Arbeitsverhältnis durchaus gekündigt werden, während der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Die Nichtvorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist oft Grund von Abmahnungen.
Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob der Arbeitgeber von einem krankgeschrieben Arbeitnehmer noch bestimmte Leistungen abverlangen darf, wie bspw. telefonisch oder für eine Unterredung zur Verfügung zu stehen. Haben Sie Zweifel in diesem Zusammenhang? Wir schaffen für Sie Klarheit
Unser Tipp: Tritt ein Arbeitgeber während einer Krankheit an Sie heran, sollten Sie wissen, was der Arbeitgeber von Ihnen verlangen darf und was nicht.
Kanzlei Reichwald Clayallee 311 14169 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09:00 – 18:00 Uhr
Ich möchte und kann Herrn Matthias Reichwald nur empfehlen! Gute Gespräche, gute Vorbereitung, realistische Einschätzungen, bleibt am Ball bis zum Schluss! Zwei Fälle vertrauensvoll in seine Hände übergeben und beide gewonnen:) Vielen Dank nochmal Herr Reichwald, es war mir eine Freude! Frau Kourie an Sie auch ein herzliches Dankeschön, die Kommunikation war top. Beste Grüße, Doreen Dombrowski
Ein Anwalt der realistisch die Chancen einschätzt und für das Recht seines Klienten auch wirklich kämpft.