Beispielsweise kann ein Arbeitsverhältnis durchaus gekündigt werden, während der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Die Nichtvorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist oft Grund von Abmahnungen.
Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob der Arbeitgeber von einem krankgeschrieben Arbeitnehmer noch bestimmte Leistungen abverlangen darf, wie bspw. telefonisch oder für eine Unterredung zur Verfügung zu stehen. Haben Sie Zweifel in diesem Zusammenhang? Wir schaffen für Sie Klarheit
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Online-Termin vereinbarenUnser Tipp: Tritt ein Arbeitgeber während einer Krankheit an Sie heran, sollten Sie wissen, was der Arbeitgeber von Ihnen verlangen darf und was nicht.
Sofern Sie arbeitsunfähig sind und aus diesem Grund nicht bei der Arbeit erscheinen können, sind Sie von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit. In diesem Zusammenhang kommt der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes erhebliche Bedeutung zu.
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzüglich eingereicht wird. Im Arbeitsvertrag kann auch geregelt werden, dass dieses ab dem ersten Tag der Erkrankung gilt.
Tipp: Stellt der Arbeitgeber trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Lohnfortzahlung ein, ist dringend anzuraten, rückstelligen Lohn einzuklagen. In der Regel kann der Arbeitgeber nur schwer beweisen, dass trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegt. Vereinbaren Sie daher kurzfristig über unsere Kanzlei einen Besprechungstermin.
Ein Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis auch deswegen kündigen, weil ein Arbeitnehmer krank ist. Dieses mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Krankheit stellt jedoch einen Grund dar, der eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen kann. Die Voraussetzungen für eine solche personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen sind jedoch sehr streng.
Im Grundsatz gilt, dass personenbedingte Kündigungen aus Krankheitsgründen grundsätzlich möglich sind, allerdings an sehr hohe Voraussetzungen für den Arbeitgeber geknüpft sind und aus diesem Grund relativ selten vorkommen.
Tipp: Beachten Sie, dass auch während einer Krankschreibung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich möglich ist. Ob eine solche Kündigung auf krankheitsbedingte Gründe gestützt wird, ist nicht immer ersichtlich. Suchen Sie uns nach Erhalt einer Kündigung während einer Krankheit unverzüglich zu einem Beratungsgespräch auf, damit wir Ihnen helfen können, sich erfolgreich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen.
Der Grundsatz, dass Lohn nur dann geschuldet ist, wenn eine Arbeitsleistung erbracht wird, ist im Fall der Krankheit eines Arbeitnehmers durchbrochen.
Einzelheiten, insb. ob eine sog. Folgeerkrankung vorliegt und wann sie aufgetreten ist, sind häufig streitig.
Tipp: Häufig stellen Arbeitgeber die Lohnfortzahlung mit der Behauptung ein, der Lohnfortzahlungszeitpunkt sei erreicht oder es liege keine Arbeitsunfähigkeit vor. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich handeln, da Lohnersatzleistungen durch die Krankenkassen nicht schnell und unbürokratisch erbracht werden. Gern sind wir Ihnen behilflich, im Krankheitsfall fortzuzahlende Löhne schnell und unbürokratisch vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.
Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen über Vertrauensärzte (Medizinischer Dienst), welche im Bedarfsfall medizinische Untersuchungen bei Versicherungsnehmern vornehmen können.
Arbeitgeber machen häufig davon Gebrauch, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einzuschalten, zumindest dann, wenn zweifelhaft ist, ob eine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt und der Verdacht besteht, dass der behandelnde Arzt eine Gefälligkeitsbescheinigung ausstellt.
Tipp: Erhalten Sie während einer Krankschreibung eine Einladung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, können wir Sie hierzu beraten. Im Zweifel sollte dieser Einladung Folge geleistet werden. Anderenfalls kann dieses vom Arbeitgeber als Indiz dafür gewertet werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht besteht. In der Folge kann der Arbeitgeber die Zahlung des Lohnes einstellen oder gar eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aussprechen.
Sofern eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit nur vorgetäuscht wird und der Arbeitgeber aus diesem Grund den Lohn fortzahlt, ohne eine Arbeitsleistung hierfür zu erhalten, kann dies erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein solcher Fall liegt schon vor, wenn man sich durch einen Arzt krankschreiben lässt, ohne wirklich arbeitsunfähig zu sein.
Tipp: Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen vorwerfen, eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht zu haben, ist Vorsicht geboten. Es ist wichtig, die Fehlzeiten lückenlos durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen belegen zu können. Bevor Sie etwas unternehmen, suchen Sie uns zu einem Beratungsgespräch auf.
Kanzlei Reichwald Clayallee 311 14169 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09:00 – 18:00 Uhr
Herr Reichwald hat sehr gute Arbeit geleistet und ich empfehle ihn gern.
Sehr konzentrierte, realistische Beratung.