Ihre Berliner Fachkanzlei – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen in Berlin und Umgebung bei allen Anliegen im Arbeitsrecht mit Fachwissen und Erfahrung an Ihrer Seite.

Aktueller Hinweis zur Corona-Krise/COVID-19-Pandemie

Wir beraten und vertreten Sie weiterhin auch während der Corona-Krise/COVD-19-Pandemie.

Insbesondere im Arbeitsrecht ist aufgrund der aktuellen Krise der Beratungsbedarf gestiegen, weil eine Vielzahl von Arbeitsplätzen betroffen sind. Nicht jede Kündigung, die ausgesprochen wird, ist wirksam. Nach wie vor schützt das Kündigungsschutzgesetz Sie auch während dieser Krise vor unberechtigten Kündigungen. Wir können kurzfristige Beratungstermine vor Ort oder nach Wunsch auch telefonisch sowie per E-Mail-Korrespondenz etc. durchführen.

Neben einer umfassenden Beratung und Ermittlung der Erfolgsaussichten, führen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit der Gegenpartei. Sofern sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, gehört selbstverständlich auch die Führung eines Rechtsstreits zu unserem Angebot an Aufgaben, die wir gern für Sie übernehmen.

Wir bieten Ihnen ein hohes Maß an Fachkompetenz und verfügen über umfangreiches praktisches Erfahrungswissen im Arbeitsrecht. Uns ist es sehr wichtig, für unsere Mandanten da zu sein. Wir stehen Ihnen schnell und zuverlässig bei allen Fragen im Arbeitsrecht zur Seite.

Anwälte Arbeitsrecht Berlin

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Bitte bedenken Sie: Ihr Arbeitsplatz ist das Fundament Ihrer Existenz – nicht nur finanziell. Werden Sie jetzt aktiv und wenden Sie sich in Fragen des Arbeitsrechts an mich und meine Kollegen.

Rechtstipps Arbeitsrecht
  1. Die Kündigung im Arbeitsrecht – Ihr Rechtsanwalt in Berlin
  2. Abfindung - Die Verhandlung sollte ein Fachanwalt führen
  3. Aufhebungsvertrag – unbedingt vom Anwalt prüfen lassen!
  4. Die Abmahnung im Arbeitsrecht – vorbereitende Kündigung?
  5. Arbeitslohn gegen Arbeitsleistung – das steht im Arbeitsrecht
  6. Arbeitsvertrag – Beratung vom Anwalt, dann erst unterschreiben
  7. Ihr Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis
  8. Befristeter Arbeitsvertrag – aber nur mit sachlichem Grund!
  9. Betriebsrat und Arbeitsrecht – Wir beraten und unterstützen Sie jederzeit
  10. Kündigung wegen Krankheit und Kündigung während Krankheit – zulässig?

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Die Kündigung im Arbeitsrecht – Ihr Rechtsanwalt in Berlin

Was gilt es beim Erhalt einer Kündigung zu beachten, wie kann ich mich mit Hilfe eines Rechtsanwalts wehren und welche Rechte im Arbeitsrecht stehen mir zu?

Als Arbeitnehmer müssen Sie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nicht einfach hinnehmen. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Hält ein Arbeitgeber sich z.B. nicht an die gesetzlichen Vorschriften, ist die Kündigung unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht.

Doch Vorsicht! Jede Kündigung wird wirksam, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft wird. Es ist daher wichtig, dass Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren, damit wir in einem kurzfristigen Termin klären können, ob die Kündigung aussichtsreich angegriffen werden kann.

Unser Tipp: Eine hohe Anzahl an Kündigungen ist fehlerhaft. Versäumen Sie auf keinen Fall nach Erhalt der Kündigung die Einhaltung der Frist!

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Abfindung - Die Verhandlung sollte ein Fachanwalt führen

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die Abläufe im Falle des Angebots einer Abfindung sehr genau. Lassen Sie sich in meiner Berliner Kanzlei für Arbeitsrecht beraten.

Abfindungsangebote durch den Arbeitgeber gibt es nur, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht. Der Arbeitgeber möchte kündigen, glaubt aber, dass die Kündigung nicht wirksam wäre. Nur dann bietet er eine Abfindung an.

Grundsätzlich ist es unsere Zielsetzung, für die Mandanten eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. Hohe Abfindungszahlungen sind regelmäßig das Ergebnis langwieriger Verhandlungen, welche wir mit Konsequenz, Durchsetzungskraft und langjähriger Erfahrung durchführen. Wir holen das Beste für Sie heraus.

Mein Tipp: Das erste Abfindungsangebot ist nie das letzte. Lassen Sie sich ausführlich von uns beraten!

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Aufhebungsvertrag – unbedingt vom Anwalt prüfen lassen!

Unterschreiben sie keinesfalls voreilig einen Aufhebungsvertrag. Als Anwalt für Arbeitsrecht empfehle ich Ihnen unbedingt eine Prüfung des Aufhebungsvertrages.

Legt ein Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, ist höchste Vorsicht geboten. Unterschreiben Sie nie einen Aufhebungsvertrag, ohne sich zuvor rechtlich beraten zu lassen. Kommt es nicht zu einem Aufhebungsvertrag, wird der Arbeitgeber im Zweifel kündigen. Ein Aufhebungsvertrag regelt alle Bedingungen, welche eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sich bringt, endgültig.

Betrachten Sie die Vorlage eines Aufhebungsvertrages immer als erstes Angebot, insbesondere wenn eine Abfindungszahlung im Vertrag enthalten ist. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Aushandeln von Aufhebungsverträgen und kennen die rechtlichen Konsequenzen, welche der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit sich bringt.

Tipp: Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne vorherige rechtliche Beratung! So erhalten Sie das beste Ergebnis.

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Die Abmahnung im Arbeitsrecht – vorbereitende Kündigung?

Muss ich eine Abmahnung einfach hinnehmen? Benötige ich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht? Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren und welche Rechte habe ich?

Ignorieren Sie niemals den Erhalt eines Abmahnschreibens. Mit einer Abmahnung bereitet der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor. Aber: Abmahnungen sind häufig aus inhaltlichen, als auch aus formellen Gründen unwirksam.

Häufig ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass Sie weder mit der Form, noch mit dem Inhalt der Abmahnung einverstanden sind und beabsichtigen, sich zu wehren. Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen im Umgang mit Abmahnungen. Die Vorgehensweise gegen Abmahnungen erfordert eine hohe Sensibilität, weil die Behauptung im Raum steht, der Arbeitnehmer habe sich arbeitsvertragswidrig verhalten.

Tipp: Akzeptieren Sie nie eine Abmahnung, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen! Setzen Sie auf unsere Erfahrung.

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Arbeitslohn gegen Arbeitsleistung – das steht im Arbeitsrecht

Sehen Sie Ihren Arbeitslohn nicht als Geschenk, sondern als Gegenleistung für Ihre Arbeitskraft. Daher darf Ihr Arbeitslohn auch keinesfalls regelmäßig verspätet, unvollständig oder gar nicht gezahlt werden.

Sollten Probleme bei der Zahlung des Arbeitslohns auftreten, müssen Sie schnell handeln, da Lohnansprüche schon nach Ablauf kurzer Fristen verfallen können. Häufig werden Löhne aus reiner Schikane verspätet oder unvollständig gezahlt.

Wir treten dem in Ihrem Namen vehement entgegen. Sofern Löhne nicht gezahlt werden, weil Ihr Arbeitgeber nicht liquide ist, ist es umso wichtiger, schnell einen vollstreckbaren Titel über die Lohnansprüche zu erwirken, damit Sie ggf. Ihre Ansprüche auf dem Zwangswege durchsetzen können. Wir gewährleisten für unsere Mandanten offene Lohnansprüche unverzüglich, notfalls mit gerichtlicher Hilfe, durchzusetzen.

Mein Tipp: Klagen Sie Lohnrückstände unverzüglich beim Arbeitsgericht ein. Wir helfen Ihnen dabei.

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Arbeitsvertrag – Beratung vom Anwalt, dann erst unterschreiben

Der Arbeitsvertrag ist das wichtigste Dokument Ihres Arbeitsverhältnisses und i. d. R. das gesamte Berufsleben beim jeweiligen Arbeitgeber gültig.

Ein Arbeitsvertrag sollte daher niemals unterschrieben werden, bevor er nicht ausführlich gelesen und geprüft wurde. Über unverständliche Punkte im Arbeitsvertrag sollte deshalb nicht einfach hinweggegangen werden. Denn: Eine Vertragsklausel, die leichtfertig durch Unterschrift akzeptiert wurde, kann auch nach Jahren noch negative Folgen haben.

Viele Klauseln in Arbeitsverträgen sind durch die Gerichte für unwirksam erklärt worden, weil sie eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Wichtig ist, den genauen Inhalt des Arbeitsvertrags zu kennen, bevor er unterschrieben wird.

Unser Rat: Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages lohnt sich in jedem Fall!

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Ihr Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis

Qualifiziertes Zeugnis und einfaches Zeugnis worin liegt der Unterschied und welche Rechte habe ich, wenn ich ein schlechtes Arbeitszeugnis von meinem Arbeitgeber erhalten habe?

Das Arbeitszeugnis ist für den beruflichen Werdegang von Arbeitnehmern von erheblicher Bedeutung. Es ist häufig die wichtigste Bewertungsquelle von Arbeitgebern, wenn sie sich zwischen Bewerbern entscheiden müssen. Falsche Zeugnisse müssen daher korrigiert werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, welche Rechte im Zusammenhang mit der Erteilung von Zeugnissen Bedeutung haben. Grundsätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Auch besteht ein Anspruch darauf, dass die Benotung und die Tätigkeitsbereiche im Arbeitszeugnis korrekt angegeben sind.

Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierungshoheit hinsichtlich des Zeugnisses beim Arbeitgeber liegt. Dieses bedeutet, dass man keinen Anspruch auf spezielle Formulierungen hat, solange das Zeugnis inhaltlich und formell korrekt ausgefertigt wurde.

Tipp: Ein Zeugnis enthält häufig negative Aussagen, welche für den Laien nicht erkennbar sind. Gern überprüfen wir Ihr Zeugnis, ob es fehlerhaft ist und sind Ihnen bei der Durchsetzung einer Zeugniskorrektur behilflich.

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Befristeter Arbeitsvertrag – aber nur mit sachlichem Grund!

Worauf muss ich achten, wenn mir ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt wird?

Von befristeten Arbeitsverträgen spricht man dann, wenn das Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt ist und mit Ablauf eines festgelegten Zeitpunktes oder den Eintritt eines bestimmten Ereignisses endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Befristete Arbeitsverträge werden seit einigen Jahren immer häufiger abgeschlossen. Dies gilt besonders auch für den öffentlichen Dienst. Solche Arbeitsverträge haben für den Arbeitgeber den Vorteil, dass sie sich nicht mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Zu Deutsch: Arbeitgeber werden Arbeitnehmer einfach schneller los.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Regelung geschaffen, die verhindert, dass von der Möglichkeit der Befristung nicht uneingeschränkt Gebrauch gemacht werden kann. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Befristungen mit einem sachlichen Grund und ohne sachlichen Grund.

Unser Tipp: Eine hohe Anzahl von Befristungen sind fehlerhaft. Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch lohnt sich immer!

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Betriebsrat und Arbeitsrecht – Wir beraten und unterstützen Sie jederzeit

Wir beraten und vertreten Betriebsräte. Betriebsräte, insbesondere in kleineren Unternehmen sehen sich häufig übermächtigen Arbeitgebern gegenüber.

Über ihre Rechte müssen sich Betriebsräte im Zweifel selbst informieren und erfahren häufig wenig Unterstützung durch den Arbeitgeber. Für einen Betriebsrat ist es wichtig zu wissen, welche Rechte er hat. Wir unterstützen Betriebsräte in ihrer Arbeit, notfalls führen wir arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren für Betriebsräte durch.

Die Kosten der notwendigen Betriebsratstätigkeit, ggf. auch bei gerichtlichen Verfahren, hat der Arbeitgeber zu tragen. Verabreden Sie mit unserer Kanzlei zunächst ein kostenfreies Erstberatungsgespräch, damit wir Details einer möglichen Zusammenarbeit erörtern können.

Tipp: Rufen Sie uns an, wenn Sie als Betriebsrat tätig sind. Wir können schon am Telefon klären, wie wir Ihnen helfen können.

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Kündigung wegen Krankheit und Kündigung während Krankheit – zulässig?

Wird ein Arbeitnehmer krank, kommt es häufig zu Missverständnissen, welche Rechte in diesem Zeitraum dem Arbeitnehmer, als auch dem Arbeitgeber zustehen.

Beispielsweise kann ein Arbeitsverhältnis durchaus gekündigt werden, während der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Die Nichtvorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist oft Grund von Abmahnungen.

Häufig besteht Unsicherheit darüber, ob der Arbeitgeber von einem krankgeschrieben Arbeitnehmer noch bestimmte Leistungen abverlangen darf, wie bspw. telefonisch oder für eine Unterredung zur Verfügung zu stehen. Haben Sie Zweifel in diesem Zusammenhang? Wir schaffen für Sie Klarheit

Unser Tipp: Tritt ein Arbeitgeber während einer Krankheit an Sie heran, sollten Sie wissen, was der Arbeitgeber von Ihnen verlangen darf und was nicht.

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Herr Reichwald hat sehr gute Arbeit geleistet und ich empfehle ihn gern.

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